Ab dem 28. Juni 2025 gelten in der EU strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und betrifft insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also viele Onlineshops.
Was bedeutet die EU-Richtlinie für E-Commerce Unternehmen?
- Pflicht zur Barrierefreiheit:
Betreiber von Onlineshops, Webseiten und Apps müssen sicherstellen, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind. - Betroffen sind alle relevanten Komponenten:
Schon ein Buchungsformular oder ein Warenkorb genügt, um die Anforderungen auf die gesamte Webseite auszuweiten. - Hohe Bußgelder drohen:
Verstöße können mit bis zu 100.000 EUR sanktioniert werden, auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind denkbar. - Warum das wichtig ist:
Mit einer alternden Gesellschaft und der wachsenden Bedeutung von Inklusion sind barrierefreie Webshops nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig handeln, stärken ihre Marktposition und gewinnen das Vertrauen einer breiteren Zielgruppe.
Die Umsetzung des BFSG ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern eine Chance, mit euren Onlineshops neue Kunden zu erreichen und die digitale Transformation inklusiv zu gestalten. Schließlich ist für ca.10 % der Bevölkerung digitale Barrierefreiheit unverzichtbar und für weitere mindestens 30 % notwendig, und diese Kundengruppe das Internet überdurchschnittlich nutzt.
Jetzt ist die Zeit, die eigenen Systeme auf Barrierefreiheit zu prüfen und fit für die Zukunft zu machen!
Titelbild von Vlada Karpovich auf Pexels