Kreativ. Erfolgreich.
Ihr erfahrener Influencer Steuerberater
Als erprobter Steuerberater für Influencer wissen wir: Was klein auf Instagram, Facebook & Co. beginnt, hat sich für einige schnell zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell entwickelt – der Traumberuf Influencer. Mit dem Erfolg als Influencer gehen oft Kooperationen mit Onlinehändlern einher, die über die Beliebtheit und den Bekanntheitsgrad von Influencern ihre Produkte bewerben möchten. Die Folge: Gesponsorte Beiträge, kostenpflichtige Abos, Produktplatzierung und eine Vielzahl weiterer Werbeeinnahmen. So weit, so erfreulich.
Doch auch für Influencer gilt: Wer über gesponserte Beiträge oder Produktplatzierungen mit Socialmedia Geld verdient und Produkte zugeschickt bekommt (Sachzuwendungen) und diese behalten darf, muss dafür Steuern zahlen. Beispielsweise ist zu klären, welche steuerrechtlichen Konsequenzen IhreTätigkeit als Influencer hat. Handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder um Einkünfte aus selbständiger Arbeit? Welche Anschaffungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden? Und ist das Arbeitszimmer steuerrechtlich relevant? Das ist nur ein Auszug aus dem gesamten Fragenkatalog.
Wir als Influencer Steuerberater zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Einnahmen mit Socialmedia – YouTube, Instagram, TikTok, Facebook & Co. – steigern können.
GTK Kröger E-Commerce Steuerberater hat sich auf Influencer und Social-Commerce spezialisiert und berät Sie gerne individuell, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir alles andere für Sie übernehmen.

Was können wir für Sie tun?
Sie haben als Influencer steuerrechtliche Fragen bezüglich Ihres Geschäftsmodells? Wir entwickeln optimierte Lösungen und Konzepte, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.