Kreativ. Erfolgreich.
Ihr erfahrener Steuerberater für Influencer
Als erprobter Steuerberater für Influencer wissen wir: Was klein auf Instagram, Facebook & Co. beginnt, hat sich für einige schnell zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell entwickelt – der Traumberuf Influencer. Mit dem Erfolg als Influencer gehen oft Kooperationen mit Onlinehändlern einher, die über die Beliebtheit und den Bekanntheitsgrad von Influencern ihre Produkte bewerben möchten. Die Folge: Gesponsorte Beiträge, kostenpflichtige Abos, Produktplatzierung und eine Vielzahl weiterer Werbeeinnahmen. So weit, so erfreulich.
Doch auch für Influencer gilt: Wer über gesponserte Beiträge oder Produktplatzierungen mit Social Media Geld verdient und Produkte zugeschickt bekommt (Sachzuwendungen), und diese behalten darf, muss dafür Steuern zahlen. Beispielsweise ist zu klären, welche steuerrechtlichen Konsequenzen die Tätigkeit als Influencer hat. Handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder um Einkünfte aus selbständiger Arbeit? Welche Anschaffungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden? Und ist das Arbeitszimmer steuerrechtlich relevant? Das ist nur ein Auszug aus dem gesamten Fragenkatalog.
Wir haben uns auch auf diesen Bereich spezialisiert und beraten Sie gerne individuell, damit Sie sich als Influencer auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir alles andere für Sie übernehmen.

Hatice Schmidt kombiniert Influencer Marketing mit eigenem E‑Commerce Shop: HATICE SCHMIDT LaBS.
Was können wir für Sie tun?
Sie haben als Influencer steuerrechtliche Fragen bezüglich Ihres Geschäftsmodells? Wir entwickeln optimierte Lösungen und Konzepte, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.