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Influencerin beim Aufnehmen eines Videos mit ihrem Smartphone

Kreativ. Erfolgreich.

Steuerberater für Influencer

Ihr erfahrener Influencer Steuerberater

Als erprobter Steuerberater für Influencer wissen wir: Was klein auf Instagram, Facebook & Co. beginnt, hat sich für einige schnell zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell entwickelt – der Traumberuf Influencer. Mit dem Erfolg als Influencer gehen oft Kooperationen mit Onlinehändlern einher, die über die Beliebtheit und den Bekanntheitsgrad von Influencern ihre Produkte bewerben möchten. Die Folge: Gesponsorte Beiträge, kostenpflichtige Abos, Produktplatzierung und eine Vielzahl weiterer Werbeeinnahmen. So weit, so erfreulich.

Doch auch für Influencer gilt: Wer über gesponserte Beiträge oder Produktplatzierungen mit Socialmedia Geld verdient und Produkte zugeschickt bekommt (Sachzuwendungen) und diese behalten darf, muss dafür Steuern zahlen.

Was ist bei Influencer Steuern zu beachten?

Beispielsweise ist zu klären, welche steuerrechtlichen Konsequenzen Ihre Tätigkeit als Influencer hat. Handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder um Einkünfte aus selbständiger Arbeit? Welche Anschaffungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden? Und ist das Arbeitszimmer steuerrechtlich relevant? Das ist nur ein Auszug aus dem gesamten Fragenkatalog.

Sachzuwendungen bei Influencern

Was sind Influencer Sachzuwendungen, und was müssen Influencer bei Kooperationen steuerlich beachten! 

Mehr dazu:  → Influencer Sachzuwendungen richtig versteuern

Unsere Leistungen als Steuerberater für Influencer

Als Influencer Steuerberater zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Einnahmen mit Socialmedia – YouTube, Instagram, TikTok, Facebook, Twitch & Co. – steigern können. 

Wir sind Experten für Influencer Steuerberatung sowie Social-Commerce Steuerberatung. GTK Kröger E-Commerce Steuerberater hat sich auf Influencer und Social-Commerce spezialisiert und berät Sie gerne individuell, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir alles andere für Sie übernehmen. Wir betreuen Influencer, Content Creator und Prominente mit mehreren Millionen Followern, die jeder kennt, aber aufgrund des Mandatschutzes hier nicht genannt werden können.   

GTK Referenz

Man kennt sie aus TV, Instagram und Medienberichten. Lola Weippert hat sich als Moderatorin etabliert und ist u.a. noch Gründerin, Werbegesicht und Influencerin. Auf Instagram folgen ihr 800.000 Fans. Wir unterstützen und begleiten sie als Steuerberater in ihren vielfältigen Aktivitäten.

Lola Weippert Portrait, Influencerin
Lola Weippert
TV- und Radiomoderatorin, Influencerin, Gründerin

Lola Weippert (TV- und Radiomoderatorin, Influencerin, Gründerin) postet in ihren Instagram-Stories auch mal über Steuern und Buchhaltung. 

Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, etwa durch Kooperationen, Affiliate-Links oder Produktplatzierungen, gilt das in der Regel als gewerbliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist dann erforderlich, auch wenn du nebenberuflich startest. Entscheidend ist nicht die Höhe der Einnahmen, sondern die Absicht, dauerhaft Geld zu verdienen.

Steuerpflicht entsteht, sobald du Einkünfte erzielst, die über den steuerlichen Grundfreibetrag hinausgehen. Das gilt auch für Nebenjobs oder erste Kooperationen. Wichtig ist: Auch kleine Einnahmen müssen grundsätzlich angegeben werden. Das Finanzamt betrachtet Influencer-Einnahmen als reguläre Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit.
Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem von der Höhe der Einkünfte und der persönlichen Verhältnissen ab.

Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören unter anderem Geldzahlungen für Kooperationen, Affiliate-Provisionen, Sponsoring sowie Sachleistungen wie Produkte oder Reisen. Auch Vorteile ohne direkte Geldzahlung können steuerlich relevant sein, wenn sie im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen.

Influencer können beruflich genutzte Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Technik, Software, Büroausstattung, Internetkosten oder anteilige Raumkosten. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben eindeutig beruflich veranlasst sind und entsprechend dokumentiert werden.

Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt von deiner steuerlichen Einstufung ab. Viele Influencer starten als Kleinunternehmer und sind dann zunächst von der Umsatzsteuer befreit. Überschreitest du bestimmte Umsatzgrenzen oder verzichtest auf die Kleinunternehmerregelung, musst du Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Kostenlose Produkte im Rahmen von Kooperationen können steuerlich als Einnahmen gelten, auch wenn kein Geld fließt. Entscheidend ist der wirtschaftliche Vorteil. Die genaue Bewertung und Behandlung hängt vom Einzelfall ab und ist komplex – detaillierte Informationen dazu findest du im Artikel zur Versteuerung von Sachzuwendungen.

Einnahmen aus Affiliate-Marketing gelten als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Sobald du Provisionen erhältst, müssen diese in deiner Einnahmenüberschussrechnung erfasst und entsprechend versteuert werden. Dabei spielt es keine Rolle, über welche Plattform die Einnahmen erzielt werden.

Nicht angegebene Einnahmen können steuerliche Konsequenzen haben, wenn sie später vom Finanzamt festgestellt werden. In solchen Fällen drohen Nachzahlungen und gegebenenfalls auch weitere rechtliche Schritte. Deshalb ist eine vollständige und transparente Dokumentation aller Einnahmen wichtig.

Kontakt

Was können wir für Sie tun?

Steuerberatung E-Commerce: Sie haben als Influencer steuerrechtliche Fragen bezüglich Ihres Geschäftsmodells? Wir entwickeln optimierte Lösungen und Konzepte, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.