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Beihilfe durch falsche Gutachten: Was E-Commerce Berater und Onlinehändler wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die für Berater, Steuerexperten und Unternehmen über den Einzelfall hinaus relevant sein kann.
Im Kern geht es um die Frage, wann ein Gutachten oder eine Beratung nicht mehr als zulässige rechtliche Einschätzung gilt, sondern als strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung bewertet werden kann.
Der BGH stellt mit Beschluss vom 7. Juli 2025 (1 StR 484/24) klar: Auch berufstypische Beratungsleistungen können strafrechtlich problematisch werden, wenn sie auf bewusst unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruhen. Entscheidend ist dabei nicht, dass eine Rechtsauffassung später als falsch beurteilt wird, sondern dass wesentliche Tatsachen absichtlich ausgeblendet oder irreführend dargestellt werden.
Für die Praxis bedeutet das: Wer ein Gutachten erstellt oder eine steuerliche Struktur bewertet, muss den tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergrund vollständig erfassen. Eine abweichende Rechtsauffassung ist grundsätzlich zulässig. Bewusste Falschdarstellungen sind es nicht.
Bedeutung für den E-Commerce
Gerade im E-Commerce sind steuerliche und rechtliche Fragen oft komplex. Themen wie Umsatzsteuer-Compliance, OSS- und IOSS-Verfahren, Plattformpflichten, DAC7-Meldungen und grenzüberschreitende Lieferketten spielen eine immer größere Rolle. In diesem Umfeld kann eine unvollständige oder beschönigte Einschätzung schnell zu erheblichen Risiken führen.
Das betrifft etwa Modelle mit Dropshipping, Fulfillment in mehreren EU-Ländern oder Lagerhaltung im Ausland. Wenn hier steuerliche Pflichten falsch eingeordnet werden, kann das zu Nachforderungen, Haftungsrisiken oder Bußgeldern führen.
ACHTUNG! Für Berater gilt zusätzlich: Wer einen Sachverhalt bewusst unvollständig darstellt, läuft Gefahr, nicht mehr nur zu beraten, sondern strafrechtlich mitzuwirken.
Typische Risikofelder
Besonders sensibel sind Konstellationen, in denen wirtschaftliche Abläufe nicht sauber dokumentiert sind. Dazu gehören etwa:
- unklare Warenflüsse bei internationalen Lieferketten,
- fehlende oder unvollständige Angaben zur Lagerung im Ausland,
- fehlerhafte Einschätzungen zur Umsatzsteuerregistrierung,
- ungenaue Bewertungen zu OSS- oder IOSS-Pflichten,
- und Gutachten, die Risiken zu stark verharmlosen.
Je komplexer das Geschäftsmodell, desto wichtiger ist eine vollständige und nachvollziehbare Prüfung. Gerade im Onlinehandel reicht eine grobe Einschätzung oft nicht aus.
Was E-Commerce Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen und Berater sollten ihre Prozesse jetzt kritisch prüfen. Wichtig ist vor allem:
- alle wirtschaftlich relevanten Sachverhalte vollständig dokumentieren,
- steuerliche Bewertungen nachvollziehbar begründen,
- Unsicherheiten offen benennen statt zu glätten,
- bei komplexen Modellen externe Expertise frühzeitig einholen,
- und interne Prüfprozesse regelmäßig aktualisieren.
Wer steuerliche Risiken sauber erfasst und transparent kommuniziert, reduziert nicht nur fachliche Fehler, sondern auch strafrechtliche Risiken.
Fazit
Der BGH-Beschluss zeigt: Sorgfalt ist im Steuerrecht nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern kann auch strafrechtlich relevant sein. Für den E-Commerce bedeutet das, dass vermeintlich einfache oder „praktische“ Lösungen besonders kritisch geprüft werden sollten. Transparente Dokumentation und realistische Bewertungen sind dabei kein Luxus, sondern ein wesentlicher Teil wirksamer Compliance.