In einer richtungsweisenden Entscheidung (OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2024 – 20 U 224/23) wurde klargestellt, dass bei D&O-Versicherungen eine spontane Anzeigepflicht besteht, wenn außergewöhnliche gefahrerhebliche Umstände vorliegen. Die skizzierten Richtlinien sind für Onlinehändler und E-Commerce-Unternehmen von hoher Relevanz Die Entscheidung beleuchtet die Pflichten von Geschäftsführern im Hinblick auf ihre Versicherungsanträge und die Arglistanfechtung durch den Versicherer.
Der formelle Geschäftsführer: Kernpunkte der Entscheidung
Gefahrerhöhender Umstand
Ein Geschäftsführer, der lediglich als „Strohmann“ fungiert, ohne seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, muss dies ungefragt offenlegen. Das Verschweigen stellt eine Verletzung der Anzeigepflicht dar und kann den Versicherungsschutz ausschließen.
Arglistige Täuschung
Wer bewusst verschweigt, dass er nur formal als Geschäftsführer tätig ist, handelt arglistig, wenn dies die Entscheidungsgrundlage des Versicherers beeinflusst hätte.
Spontane Anzeigepflicht
Diese besteht, wenn die gefahrerheblichen Umstände so außergewöhnlich und selten sind, dass der Versicherer nicht verpflichtet ist, sie aktiv zu erfragen. Das bedeutet, dass Geschäftsführer von E-Commerce-Unternehmen proaktiv relevante Informationen preisgeben müssen, ohne darauf zu warten, dass der Versicherer spezifische Nachfragen stellt. Die Verantwortung liegt also bei den Führungskräften, die wahre Situation offen zu kommunizieren.
Praktische Implikationen
Diese Entscheidung unterstreicht, dass formelle Geschäftsführer – auch wenn sie in der Praxis keine operative Rolle übernehmen – ihre tatsächliche Rolle und eventuelle Einschränkungen klar kommunizieren müssen. Versicherer können andernfalls berechtigt sein, den Versicherungsschutz zu verweigern.
Fazit:
Die Anforderungen an Transparenz und Offenlegung bei D&O-Versicherungen sind hoch. E-Commerce Unternehmen und Geschäftsführer sollten sicherstellen, dass bei Abschluss der Versicherung alle wesentlichen Umstände korrekt und vollständig angegeben werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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