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Gesellschaftereinlagen und Schenkungssteuer

Warum viele E-Commerce Unternehmer bei Gesellschaftereinlagen und Schenkungssteuer ins Stolpern geraten

Wer ein E-Commerce-Business aufbaut, denkt an Shop-Software, Zahlungsanbieter und Wachstum. Weit weg ist in der Anfangszeit die Vorstellung, was passiert eigentlich steuerlich, wenn Gesellschafter Kapital einbringen und das nicht im gleichen Verhältnis wie ihre Beteiligung?

Genau hier lauert die Schenkungssteuer. Und sie trifft häufiger, als man denkt. Viele Unternehmer im Onlinehandel übersehen das Risiko Schenkungssteuer. 

Achtung bei Einlagen

Einlagen von Gesellschaftern sind nichts Ungewöhnliches. Einer zahlt für Ware, der andere investiert Zeit in Aufbau des Onlineschops und Vertriebssystems. Oft wird das ohne großen steuerlichen Hintergrund geregelt nach dem Motto: „Wir machen das schon fair untereinander.“

Doch das Finanzamt schaut anders drauf. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) kann eine ungleiche Einlage, bei der die Beteiligung gleich bleibt, als Schenkung gewertet werden – mit echter Steuerfolge.
Grundlage: § 7 Abs. 8 ErbStG.

Bei Personengesellschaften (GbR, OHG etc.) läuft das etwas anders, aber auch hier kann über § 2a ErbStG eine steuerliche Zurechnung greifen.

Ein paar klassische Fälle aus dem E-Commerce Alltag

Das passiert häufiger als man denkt:

  • Zwei Gründer starten eine UG. Einer zahlt 25.000 €, der andere bringt „nur“ seine Arbeitsleistung – beide bekommen 50 %.

  • Ein Investor bringt Kapital ein, erhält aber keine oder kaum Anteile am E-Commerce Unternehmen.

  • Nachträgliche Einlage eines Gesellschafters, ohne dass sich seine Beteiligung verändert.

Solche Konstrukte sehen auf dem Papier nach Fairness aus, können aber eine steuerpflichtige Schenkung darstellen. Und je nach Betrag, Beziehung der Beteiligten und Gestaltung kann das teuer werden.

So verhindert ihr, ungewollt steuerpflichtig zu werden

Es geht nicht darum, solche Konstellationen zu vermeiden, sondern sie sauber aufzusetzen, am besten mit einem guten Steuerberater.

  • Leistungen klar beziffern und dokumentieren
  • Beteiligungsverhältnisse sinnvoll anpassen
  • Vertragsgestaltung mit steuerlichem Blick prüfen
  • Gegebenenfalls alternative Modelle nutzen (z. B. Darlehen, verdeckte Einlage)

Wann ensteht Schenkungssteuer?

Schenkungssteuer wird nicht nur fällig, wenn jemand „etwas verschenkt“. Im Unternehmenskontext reichen oft schon gut gemeinte Absprachen, wenn sie steuerlich nicht durchdacht sind.

Wer E-Commerce professionell betreibt, sollte solche Punkte nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vor allem bei Gründung, Investorenbeteiligung oder Umstrukturierungen lohnt sich der prüfende Blick.

Dokumentation, Verträge, steuerliche Prüfung

Die steuerlichen Folgen von Gesellschaftereinlagen sollten frühzeitig analysiert und ggf. steuerlich optimiert werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann entscheidend sein, um ungewollte Schenkungssteuerbelastungen zu vermeiden.

Wir bei GTK Kröger begleiten ausschließlich Onlinehändler und E-Commerce Unternehmen und kennen genau diese Fälle aus der Praxis.

Kontaktiere uns gerne, bevor du Kapital einbringst oder Anteile vergibst.


Titelbild von Gustavo Fring auf Pexels