Haftungsrisiken für Betreiber von Fulfillment-Lagern

Neue Haftungsvoraussetzungen mit Auswirkungen für den E-Commerce Bereich

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass „einem Unternehmen dienende“ Gegenstände gemäß § 74 Abs. 1 AO solche sind, die für den Betrieb und die Erzielung steuerbarer Umsätze von wesentlicher Bedeutung sind. Das Urteil verdeutlicht, dass weder Gewinnerzielung noch die Art der Nutzung eine Rolle spielen – entscheidend ist allein die betriebliche Funktion der Gegenstände.

 

Warum ist das wichtig für den E-Commerce?

  • Haftung von Eigentümern:
    Betreiber von Fulfillment-Lagern, die wesentliche Vermögensgegenstände (z. B. Lagerhallen oder IT-Infrastruktur) an Unternehmen überlassen, könnten für deren Steuerschulden haften.
     
  • Komplexität bei Drittanbieter-Logistik:
    Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Drittanbieter vermehrt haftungsrechtliche Risiken prüfen und Absicherungen fordern.
     
  • Neue Anforderungen:
    Betreiberplattformen und Vermieter von Assets sollten den rechtlichen Status ihrer Vermietungen oder Pachtverhältnisse überdenken, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Das Urteil erweitert die Perspektive auf die steuerliche Haftung. Unternehmen im E-Commerce, die Assets vermieten oder logistische Dienstleistungen bereitstellen, sollten ihre Geschäftsbeziehungen und Verträge dringend überprüfen.


Quelle: BFH, Beschl. v. 06.08.2024 – VII R 25/21
 

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