Viele Startups und Online-Händler setzen auf Influencer als Werbepartner. Dafür stellen sie Produkte aus ihrem Warenbestand zur Verfügung. Wenn alles korrekt läuft, erhält der Influencer eine Rechnung über die Lieferung, und du als Content Creator gibst deine Werbeleistung quasi im Tausch dafür. Es handelt sich hierbei also um ein klassisches Tauschgeschäft, einen sogenannten Barter Deal.
Wie gehe ich als Influencer/Content Creator mit Rechnungen der Händler und Startups um?
Die Rechnungen werden in der Regel als Barter Deal (Tauschgeschäft) ausgestellt, wobei keine Zahlung erfolgt:
Das Unternehmen liefert ein Produkt, der Influencer erbringt eine Werbeleistung. Auch wenn dabei kein Geld fließt, hat sowohl das Unternehmen als auch der Influencer als regelbesteuernder Unternehmer einen Vorsteuerabzug. WICHTIG zu wissen: Ein Tauschgeschäft ist als Ertrag zu erfassen – in der Regel in Höhe des Verkaufspreises dieses Produkts, also so, als hättest du das Geld bar erhalten und dann das Produkt gekauft.
Was muss ich tun, wenn mir Produkte ohne Rechnung zugeschickt werden?
Auch wenn eine ordentliche Rechnung fehlt, muss der Content Creator den Wert der erhaltenen Produkte ermitteln und als Einnahme ansetzen. Du musst dann selber recherchieren und ermitteln, welchen Wert diese Produkte haben. Maßgeblich ist dabei der Marktpreis inklusive Umsatzsteuer. Diesen Marktpreis musst du dann als Einnahme ansetzen und dokumentieren. Denn: Die Finanzverwaltung ist auf den sozialen Medien aktiv, verfolgt Influencer über Tools wie Nindo. Das Finanzamt kennt deine Kooperationen und wird danach fragen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher essenziell, um unangenehme Nachfragen zu vermeiden.
AUSNAHME: Falls das kooperierende Unternehmen eine Pauschalbesteuerung anwendet und den Influencer darüber informiert, entfällt die Ertragserfassung für den Influencer – denn in diesem Fall wurde die Steuer bereits vom Unternehmen abgeführt. Wie handhabt ihr Barter Deals? Alles sauber dokumentiert?
Titelbild von JudaM auf Pixabay