Inkongruente Gewinnausschüttungen

Wenn E-Commerce Unternehmen als Aktiengesellschaften (AG) strukturiert sind, können inkongruente Gewinnausschüttungen ein Thema sein.

Inkongruente Gewinnausschüttungen sind ein relevantes, aber häufig kontrovers diskutiertes Thema im Gesellschafts- und Steuerrecht. Mit dem BMF-Schreiben vom 4. September 2024 hat die Finanzverwaltung ihre Sichtweise aktualisiert.

Doch wie sieht es speziell bei Aktiengesellschaften aus?

Was ist eine inkongruente Gewinnausschüttung?

Dabei handelt es sich um Ausschüttungen, die nicht proportional zu den Anteilen am Grundkapital erfolgen. Sie können durch Satzungsregelungen, Öffnungsklauseln oder satzungsdurchbrechende Beschlüsse umgesetzt werden.

BMF und BFH: Uneinigkeit bei Aktiengesellschaften
Das BMF-Schreiben vom 4. September 2024 erkennt inkongruente Ausschüttungen bei Aktiengesellschaften nur an, wenn sie durch die Satzung geregelt sind. Satzungsdurchbrechende Beschlüsse oder Öffnungsklauseln gelten nicht als Grundlage – eine Sichtweise, die der aktuellen BFH-Rechtsprechung widerspricht. Laut BFH kommt es entscheidend auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der Beschlüsse an, unabhängig von der Satzungsregelung.

Praxis-Tipps für Unternehmen

  • Dokumentation:
    Stellt sicher, dass alle Beschlüsse zivilrechtlich wirksam sind und dokumentiert wirtschaftliche Hintergründe genau.
  • Steuerliche Prüfung:
    Berücksichtigt potenzielle steuerliche Auswirkungen, einschließlich der Schenkungsteuer.
  • Rechtsberatung:
    Zieht Experten hinzu, um rechtliche Unsicherheiten bei inkongruenten Ausschüttungen zu klären.


Chancen nutzen, Risiken minimieren

Inkongruente Gewinnausschüttungen können flexibel gestaltet werden, z. B. um steuerliche Vorteile zu erzielen oder besondere Leistungen von Aktionären zu honorieren. Eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung sind jedoch essenziell.

 

Titelbild von Karolina Grabowska auf Pexels