Modifizierter Zugewinnausgleich im Gesellschaftsvertrag

Die Modifizierung des Zugewinnausgleichs bietet Unternehmer-Ehegatten eine wertvolle Möglichkeit, das Vermögen eures E-Commerce Unternehmens vor dem Zugriff durch güterrechtliche Auseinandersetzungen zu schützen.

Besonders in Familienunternehmen kann dies entscheidend sein, um die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu erhalten und zukünftige Unternehmensnachfolger zu sichern.

Warum modifizieren?
Der Ausschluss von Betriebsvermögen und Unternehmensbeteiligungen ist der häufigste Fall der Modifizierung des Zugewinnausgleichs. Dies ermöglicht es, dass wichtige Wirtschaftsgüter nicht in das Privatvermögen fließen und somit vor einer güterrechtlichen Aufteilung geschützt sind.

Kernpunkte der Modifizierung:

  • Abgrenzung von Vermögen: Definition, welches Vermögen privilegiert und somit vom Zugewinnausgleich ausgenommen ist.
  • Gerechter Ausgleich: Sicherstellung, dass Erträge eueres Onlinehandels nicht ungeschützt in das Privatvermögen fließen.
  • Rechtsformoffenheit: Berücksichtigung von Änderungen der Gesellschaftsform und Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschaftern.
  • Erhalt der wirtschaftlichen Substanz: Schutz des unternehmerischen Vermögens als Wirtschafts- und Lebensgrundlage des Unternehmer-Ehegatten.


Ein Beispiel:
Ehegatten können vereinbaren, dass ein Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird, d.h. weder dem Anfangs- noch dem Endvermögen zugerechnet wird. Dies umfasst sämtliche Aktiva und Passiva des Unternehmens, die in Handels- und Steuerbilanzen erfasst sind. Diese Vereinbarungen sind rechtlich möglich und werden durch die Rechtsprechung unterstützt, um den Bestand und die Fortführung von Familienunternehmen zu sichern.

Erfahrt mehr darüber, wie ihr euren Gesellschaftsvertrag anpassen können, um euer Unternehmensvermögen effektiv zu schützen.

 

Titelbild von Olly von Pexels