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Verordnungen der EU für Händler

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No-Russia-Klausel der EU

Für Händler bestimmter Güter ist ab 20. März 2024 die sogenannte No-Russia-Klausel lt. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verpflichtend.

Die IHK Düsseldorf informiert über die No-Russia-Klausel, die gemäß Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 in Verkaufsverträge aufgenommen werden muss.

Diese Klausel verlangt von Unternehmen, eine Bestimmung in ihre Verträge bezüglich des Verkaufs, der Lieferung, des Transports oder des Exports von Gütern und Technologien an Drittländer aufzunehmen, die den Re-Export nach Russland oder deren Verwendung in Russland verbietet. Diese Bestimmung gilt für alle Verträge, die nach dem 19. Dezember 2023 abgeschlossen wurden, ab dem 20. März 2024.

Weiterführende Informationen

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Verträge mit No-Russia-Klausel der Europäischen Union. Bild: Pexels by Vlada Karpovich