04.06.2024 (Aktenzeichen X ZR 81/23)
Entscheidung des BGH zu unwirksamen Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.06.2024 (Aktenzeichen X ZR 81/23) klargestellt, dass Bestellschaltflächen im elektronischen Geschäftsverkehr klar und eindeutig sein müssen, damit Verbraucher wissen, für welche Leistungen sie eine Zahlungspflicht eingehen. Dies betrifft insbesondere den Abschluss mehrerer unabhängiger Verträge im Rahmen eines Bestellvorgangs.
Besonders relevant in diesem Fall: Bei einem nicht ordnungsgemäß zustande gekommenen Abonnementvertrag (gemäß § 312j III und IV BGB) können Unternehmen keine Bereicherungsansprüche geltend machen, auch wenn sie dem Verbraucher zuvor Preisvergünstigungen gewährt haben. Der Schutzzweck der Regelungen steht einem solchen Anspruch entgegen.
23.05.2024 (Aktenzeichen 20 UKI 3/23)
Wichtige Entscheidung zu Online-Kündigungsverfahren
Eine präzise und transparente Gestaltung von Bestellprozessen ist unerlässlich, um rechtliche Fallstricke und finanzielle Verluste zu vermeiden. Das OLG Düsseldorf hat am 23.05.2024 unter dem Aktenzeichen 20 UKI 3/23 ein wegweisendes Urteil zum Thema „Kündigungsschaltflächen“ im elektronischen Geschäftsverkehr getroffen. Was bedeutet das für Onlinehändler?
Ausgestaltung eines Kündigungsbuttons: Nach § 312k Abs. 2 Satz 3 BGB muss die Betätigung der „Kündigungsschaltfläche“ unmittelbar zur Bestätigungsseite führen, die alle vorgeschriebenen Merkmale, insbesondere die „Bestätigungsschaltfläche“, enthält. Das Urteil stellt klar, dass diese Bestätigungsseite auf einer einheitlichen Webseite dargestellt werden muss und keine zusätzlichen Schritte, wie das Betätigen weiterer Schaltflächen, erforderlich sein dürfen.
Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Kündigungsprozessen im Onlinehandel. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Systeme den Anforderungen entsprechen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und sicherzustellen, dass Sie den rechtlichen Anforderungen genügen.