Steuersatz ab 2024: Wichtige Änderungen

Welche Steuersätze gelten mit Stichtag 01.01.2024 in der Europäischen Union (EU) und der Schweiz? Onlinehändler müssen ihre Fakturierung anpassen.

In der Schweiz und einigen EU-Ländern gelten ab Januar 2024 neue Steuersätze. Dazu gehören u.a. Malta, Tschechien, Estland, Österreich und Luxemburg. Insbesondere die MwSt-Erhöhungen in der Schweiz und der Rückfall zu den alten Steuersätzen in Luxemburg dürften für einige relevant sein. Es hat sich also einiges geändert. Die wichtigsten Neuerungen für 2024 haben wir für euch zusammengefasst. 

 

Welche Auswirkungen haben diese Steueränderungen für den E-Commerce?

Die Änderungen betreffen die Fakturierung und die Berechnung von Steuern in den genannten Ländern. Insbesondere durch die Neuregelung des §3c UStG und die Teilnahme am OSS Verfahren sind fast alle E-Commerce Unternehmen von Umstellungen der Steuersätze in anderen EU Ländern betroffen. Daher sollten diese Unternehmen sicherstellen, dass ihre Abrechnungssysteme und Prozesse angepasst sind, um die neuen Steuersätze korrekt zu berücksichtigen. Zudem sollten Kunden und Mitarbeiter über diese Änderungen informiert werden, um mögliche Unstimmigkeiten zu verhindern.


Denkt dran, eure Fakturierung immer aktuell zu halten, damit die Umsatzsteuer mit dem richtigen Steuersatz automatisiert umgebucht wird. 
 

Wichtige Steuersatzänderungen 2024 

Steuersatzänderungen EU für das Jahr 2024

  • Malta (MT) führt neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12% für bestimmte Dienstleistungen ein.
  • Tschechien (CZ): Neuer ermäßigter Steuersatz von 12% (ersetzt 15% und 10%) und Einführung eines Nullsteuersatz
  • Estland (EE): Der Regelsteuersatz erhöht sich von 20% auf 22%.
  • Österreich (AT): Einführung Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
  • Luxemburg (LU): Temporäre Senkung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 endet. Ab 01.01.2024 gelten wieder die bisherigen Steuersätze (Regelsteuersatz 17%, ermäßigter Steuersatz 3% und 8%).

Hier die neuen Steuersätze für die Schweiz (CH).

  • Normalsatz:  erhöht sich auf 8,1% (von 7,7%)
  • reduzierter Satz (z.B. für Lebensmittel): erhöht sich auf 2,6% (von 2,5%)
  • Sondersatz für Beherbergung: erhöht sich auf 3,8% (von 3,7%)

 

Zum Jahreswechsel 2023/24 müsst ihr sicherstellen, dass die Fakturierungen ab dem 01.01.2024 korrekt entsprechend der neuen Regelungen erfolgen. Prüft auf jeden Fall, welche Änderungen euch betreffen! 

→ Download: Steuersätze der EU-Länder + Schweiz (PDF)

Alle betroffenen Mandanten unserer E-Commerce Steuerberatung haben wir schriftlich auf die Änderungen der Steuersätze hingewiesen, damit sie die Umstellung rechtzeitig vornehmen können.

Für Onlinehändler ist eine genaue und rechtskonforme Fakturierung entscheidend, um steuerliche Compliance sicherzustellen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.