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Hunderttausende Bestellungen werden täglich nach Deutschland verschickt. Viele kommen direkt aus China von Online-Marktplätzen wie bei Temu, Shein & AliExpress.
Im kommenden Jahr soll mit dem Billig-Import von Kleinsendungen Schluss sein. Ab 1. Juli 2026 erhebt die EU eine Pauschalabgabe von 3 € pro Paket auf Importe bis 150 €. Betroffen sind vor allem Billig-Plattformen wie Temu & Co. Die Regelung gilt als Übergang bis 2028. Danach fällt die Zollfreigrenze komplett weg: Alle Importe werden zollpflichtig.
Das hat der Rat der Europäischen Union am 12. Dezember 2025 beschlossen.
Was heißt das konkret?
- +3 € pro Paket – zusätzlich zu Versand, Zöllen & Marktplatzgebühren
- Endkundenpreise können stark steigen
- Fairere Wettbewerbsbedingungen für EU-Händler
Beispielrechnung
Das kostet den Kunden ein 5-€-Deko-Artikel aus China:
- Aktuell: + 4 € Versand = 9 € Endpreis
- Ab Juli 2026: + 4 € Versand +3 € EU-Abgabe, +1 € Bearbeitung, = 13 € Endpreis
- ab 2028: : + 4 € Versand +0,75 € Zoll = 13,75 € Endpreis (+175%!).
Druck auf den Handel
Billig-Plattformen sind für den deutschen Onlinehandel eine starke Konkurrenz, vor allem in Mode, Deko, Spielzeug und Haushaltswaren. Im Preiskampf ist der Druck, die Margen dünn, die Voraussetzungen von EU und chinesischen Verkäufern ungleich.
Mit der neuen Abgabe kippt das Modell „billig um jeden Preis“.
Was soll mit der Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze erreicht werden?
- Eindämmung des systematischen Missbrauchs der 150-Euro-Freigrenze
- Bekämpfung von Betrug: zu niedrig deklarierter Warenwert
- Herstellung fairerer Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler
Was Händler jetzt tun sollten
- Kalkulation & Unit Economics prüfen
- Zoll-Compliance und HS-Codes sauber aufsetzen
- Logistik & Versandstrategie neu bewerten
- Weg vom reinen Preisvergleich – hin zu Marke, Service & Vertrauen
- Bundles und Angebote schaffen, die nicht 1:1 kopierbar sind
Nutzt die Zeit zur Vorbereitung auf 2026/2028 und lasst euch beraten.
Ab 2026 fällt die bisherige Zollfreigrenze von 150 € weg. Das bedeutet, dass für alle Waren aus Nicht-EU-Ländern Zölle und Steuern bereits ab dem ersten Euro fällig werden.
Die 3-Euro-Gebühr wird auf alle Pakete aus Drittländern erhoben, die vom Zoll abgefertigt werden müssen. Das betrifft also nahezu alle Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten.
Die 3‑Euro‑Paketgebühr startet am 1. Juli 2026. Dann wird auf Pakete aus Nicht‑EU‑Ländern mit einem Warenwert unter 150 € eine pauschale Gebühr von 3 € erhoben, weil die 150‑€‑Zollfreigrenze nicht mehr angewendet wird.
Diese Entscheidung ist eine Übergangslösung zur Vorbereitung der umfassenderen Reform des Zollsystems vom Rat der Europäischen Union. Die 150-EUR-Zollfreigrenze wird bereits ab 2026 gestrichen, mit einer Übergangsgebühr von 3 EUR pro Artikel auf kleinen Sendungen, ab 2028 werden Zölle auf alle Waren ab dem ersten Euro berechnet.
Kurz:
1. Juli 2026: 3‑Euro‑Gebühr auf Pakete unter 150 € als Pausalbetrag (Übergangsregelung)
2028: Vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze und neue Zollregeln treten in Kraft
Die EU will den Onlinehandel fairer gestalten, den Zolleingang vereinfachen und dafür sorgen, dass alle Waren aus Drittländern ab dem ersten Euro gleich besteuert werden.
Die neue Regelung sorgt dafür, dass ab die Zollfreigrenze entfällt und Billigimporte ab dem ersten Euro abgabenpflichtig werden. So sollen Preisvorteile durch bisherige Schlupflöcher reduziert und der Wettbewerb innerhalb der EU fairer gestaltet werden.