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Viele Startups und Online-Händler setzen auf Influencer als Werbepartner. Dafür stellen sie Produkte aus ihrem Warenbestand zur Verfügung. Wenn alles korrekt läuft, erhält der Influencer eine Rechnung über die Lieferung, und du als Content Creator gibst deine Werbeleistung quasi im Tausch dafür. Es handelt sich hierbei also um ein klassisches Tauschgeschäft, einen sogenannten Barter Deal.
Wie gehe ich als Influencer/Content Creator mit Rechnungen der Händler und Startups um?
Die Rechnungen werden in der Regel als Barter Deal (Tauschgeschäft) ausgestellt, wobei keine Zahlung erfolgt:
Das Unternehmen liefert ein Produkt, der Influencer erbringt eine Werbeleistung. Auch wenn dabei kein Geld fließt, hat sowohl das Unternehmen als auch der Influencer als regelbesteuernder Unternehmer einen Vorsteuerabzug. WICHTIG zu wissen: Ein Tauschgeschäft ist als Ertrag zu erfassen – in der Regel in Höhe des Verkaufspreises dieses Produkts, also so, als hättest du das Geld bar erhalten und dann das Produkt gekauft.
Was muss ich tun, wenn mir Produkte ohne Rechnung zugeschickt werden?
Auch wenn eine ordentliche Rechnung fehlt, muss der Content Creator den Wert der erhaltenen Produkte ermitteln und als Einnahme ansetzen. Du musst dann selber recherchieren und ermitteln, welchen Wert diese Produkte haben. Maßgeblich ist dabei der Marktpreis inklusive Umsatzsteuer. Diesen Marktpreis musst du dann als Einnahme ansetzen und dokumentieren. Denn: Die Finanzverwaltung ist auf den sozialen Medien aktiv, verfolgt Influencer über Tools wie Nindo. Das Finanzamt kennt deine Kooperationen und wird danach fragen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher essenziell, um unangenehme Nachfragen zu vermeiden.
AUSNAHME: Falls das kooperierende Unternehmen eine Pauschalbesteuerung anwendet und den Influencer darüber informiert, entfällt die Ertragserfassung für den Influencer – denn in diesem Fall wurde die Steuer bereits vom Unternehmen abgeführt. Wie handhabt ihr Barter Deals? Alles sauber dokumentiert?
Titelbild von JudaM auf Pixabay
Materielle oder immaterielle Güter, die Influencer von Unternehmen erhalten.
Beispiele dafür sind:
- kostenlose Produkte (Geschenke)
- Reisen und Hotelübernachtungen
- Events
- Dienstleistungen
- Gutscheine
Kleine Geschenke mit geringem Wert (derzeit unter 60 € pro Zuwendung) gelten in der Regel als steuerfrei. Auch Sachzuwendungen, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, müssen nicht versteuert werden. Alles, was als Gegenleistung für Werbung oder Kooperationen erhalten wird, gilt jedoch als steuerpflichtige Einnahme.
Ausnahmen, bei denen Sachzuwendungen nicht versteuert werden müssen sind zum Beispiel:
- Streuartikel unter 10 €
- Testprodukte mit Rückgabe
- Pauschalversteuerung durch das Unternehmen
Nicht immer. Testprodukte, die Influencer nur ausprobieren und zurückschicken, sind meist steuerfrei. Entscheidend ist, das das Produkt auch fristgerecht zurückgeschickt wird. Die Frost ist abhängig von den vertraglichen Vereibarungen, dem Produkt sowie gesetzlichen Bestimmungen abhängen.
Wenn Influencer Sachzuwendungen verschweigen, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Das kann unangenehme Folgen haben, also besser von Anfang an alles korrekt erfassen.
Affiliate-Einnahmen sind in der Regel Geldzahlungen für vermittelte Verkäufe oder Klicks.
Sachzuwendungen sind hingegen Produkte oder Dienstleistungen, die Influencern kostenlos oder vergünstigt überlassen werden.
Beide gelten steuerlich als Einnahmen, müssen aber unterschiedlich behandelt werden: Geldzahlungen werden direkt als Einkommen versteuert, Sachzuwendungen müssen zum marktüblichen Wert angesetzt werden.
Ein Tauschgeschäft liegt vor, wenn Influencer für eine Werbeleistung ein Produkt oder eine Dienstleistung bekommen anstatt Geld – also kein Geld, sondern eine Sachleistung. Auch das gilt steuerlich als Einnahme. Ein Tauschgeschäft wird auch als Barter Deal oder Tauschhandel bezeichnet.
Beispiel: Du postest etwas über eine Marke und bekommst dafür ein Paar Sneaker geschenkt. Auch wenn kein Geld fließt, zählt das steuerlich als Einkommen, und der Wert der Sneaker muss in der Steuer berücksichtigt werden!