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Doch wie funktioniert das genau? Wer kann eine Rückzahlung erwarten? Und worauf sollten Unternehmen achten, um die Auszahlung reibungslos zu erhalten?
Dieser Beitrag liefert praxisnahe Antworten für Geschäftsführer, Gründer und Finanzverantwortliche im E-Commerce.
Überraschung für wachstumsstarke Onlinehändler
Geld zurück aus der Schweiz: Stellen Sie sich vor, ein Teil Ihres Kapitals, das Sie bei der Schweizer Steuerverwaltung hinterlegt haben, könnte bald wieder verfügbar sein. Das betrifft aktuell einige E-Commerce Unternehmen, die in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind.
Sicherheitsleistungen in der Schweiz: Bisherige Regelung
Bei der Registrierung für die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz musste bislang eine Sicherheitsleistung, ähnlich einer Kaution, hinterlegt werden.
Zweck der Sicherheitsleistung:
- Sicherstellung der MWST-Zahlungen
- Schutz der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bei möglichen Ausfällen
Für viele internationale E-Commerce Unternehmen bedeutete das: Kapital, das sonst für operative Zwecke oder Investitionen genutzt werden könnte, war gebunden. Besonders bei schnell wachsenden Online-Händlern konnte dies spürbare Auswirkungen haben.
Praktische Konsequenz:
- Mittel, die für Marketing, Lagererweiterungen oder neue Produkte gedacht waren, standen nicht zur Verfügung
- Zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Verwaltung der Sicherheitsleistung
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz war die Sicherheitsleistung ein oft notwendiger, aber teurer Zwischenschrit
Die aktuelle Praxisänderung der ESTV ab 2025
Im Jahr 2025 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre Praxis bei ausländischen Unternehmen geändert:
„Bei Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland verzichtet die ESTV in der Regel auf eine Sicherheitsleistung.“
ESTV: Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen
Das bedeutet:
- Bereits geleistete Sicherheiten können zurückerstattet werden
- Neue Registrierungen im MWST-System erfolgen ohne Kautionspflicht
Vorteile für E-Commerce Unternehmen:
- Freisetzung von Kapital: Sofortige Liquidität für Investitionen, Marketing oder operative Maßnahmen.
- Vereinfachte Registrierung: Weniger bürokratischer Aufwand bei der MWST-Anmeldung.
- Planbare Kosten: Keine Unsicherheit mehr über mögliche Nachforderungen der ESTV, solange die Verfahrenspflichten eingehalten werden.
Wichtig: Wenn offene Forderungen bei der ESTV bestehen, werden diese automatisch mit der Sicherheitsleistung verrechnet. Unternehmen erhalten dazu einen Kontoauszug.
ESTV: Fragen & Antworten zu ausländischen Unternehmen
Wer profitiert von der Rückerstattung?
Die Rückzahlung betrifft vor allem:
- E-Commerce Unternehmen, die in der Schweiz registriert sind
- Unternehmen, die bei der MWST-Registrierung eine Sicherheitsleistung hinterlegt haben
Nicht betroffen:
- Firmen, die keine Sicherheitsleistung geleistet haben
- Unternehmen mit bereits abgerechneten oder offenen MWST-Verbindlichkeiten, die mit der Kaution verrechnet werden
Praxis-Tipp: Prüfen Sie unbedingt, dass Ihre Bankverbindung bei der ESTV korrekt hinterlegt ist. Fehler können zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen.
Schritt-für-Schritt: Rückerstattung sichern
Damit die Rückzahlung reibungslos verläuft, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:
1. Bankverbindung prüfen:
- Ist die bei der ESTV hinterlegte Kontoverbindung korrekt?
- Entsprechen die Angaben den aktuellen Unternehmensdaten?
2. Offene Forderungen ausgleichen:
- Prüfen Sie, ob es fällige MWST-Zahlungen oder andere Verbindlichkeiten gibt
- Offene Beträge werden automatisch verrechnet
3. Fristen und Pflichten beachten:
- Auch wenn die Praxisänderung die Kaution überflüssig macht, behält sich die ESTV vor, nachträglich eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn Unternehmen ihre Verfahrenspflichten nicht erfüllen (Art. 94 Abs. 2 MWSTG)
4. Dokumentation bereitstellen:
- Kontoauszüge, Registrierungsbestätigungen und frühere Zahlungen können bei Rückfragen hilfreich sei
Liquidität clever nutzen: Handlungsempfehlungen
Die Rückerstattung ist eine Chance – wenn Unternehmen strategisch damit umgehen. Wir empfehlen:
1. Reinvestition in Wachstum
Unternehmen mit hohen Marketingausgaben oder Expansionsplänen können freigesetzte Mittel direkt für:
- Neue Verkaufskanäle
- Produktentwicklung
- Lageroptimierung
nutzen.
2. Optimierung der steuerlichen Prozesse
Die Praxisänderung der ESTV ist ein guter Anlass, die gesamte MWST-Compliance zu prüfen:
- Sind alle Registrierungen korrekt?
- Werden Steuerberichte rechtzeitig eingereicht?
- Gibt es Möglichkeiten, Prozesse zu automatisieren, z. B. durch Softwarelösungen für E-Commerce Steuern?
3. Liquiditätsplanung verbessern
Die Rückzahlung kann die kurzfristige Liquidität stärken, aber Unternehmen sollten auch mittelfristige Zahlungsverpflichtungen im Blick behalten:
- MWST-Vorauszahlungen
- Lieferantenkredite
- Investitionspläne
Eine saubere Planung verhindert Engpässe und ermöglicht flexibles Finanzmanagement.
Fazit: Kapital freisetzen, Wachstum fördern
Die Rückerstattung von Sicherheitsleistungen in der Schweiz ist eine wertvolle Gelegenheit für E-Commerce Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. €:
- Liquidität steigern: Kapital, das zuvor gebunden war, wird freigegeben
- Bürokratie reduzieren: Neue Registrierungen ohne Kaution
- Strategische Nutzung: Investitionen, Marketing und Expansion profitieren direkt
Tipp: Prüfen Sie Ihre Bankverbindung und offene Forderungen zeitnah, um die Auszahlung nicht zu verzögern. Gleichzeitig lohnt ein Blick auf die gesamten steuerlichen Prozesse – gerade im internationalen E-Commerce kann Optimierung schnell mehrere Hunderttausend Euro einsparen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Rückerstattung, MWST-Compliance oder internationalen Steuerstrategien brauchen, sprechen Sie mit uns. Wir begleiten E-Commerce Unternehmen praxisnah und helfen, Chancen wie diese optimal zu nutzen.
Titelbild: CC0 Public Domain (freie Nutzung) auf pxhere.com
Rückerstattungen betreffen Firmen, die bei der Schweizer MWST-Registrierung eine Sicherheitsleistung hinterlegt haben. Das gilt vor allem für ausländische E-Commerce Händler, die wegen der früheren ESTV-Praxis Kapital blockiert hatten. Unternehmen ohne solche Kaution (Sicherheitsleistung) oder mit offenen MWST-Verbindlichkeiten, die noch verrechnet werden, sind nicht betroffen.
Die Rückerstattung erfolgt über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Wichtig ist, um die Auszahlung ohne Verzögerung zu erhalten.:
- Die hinterlegte Bankverbindung muss aktuell sein.
- Offene MWST-Verbindlichkeiten begleichen, da diese automatisch verrechnet werden.
- Alle relevanten Unterlagen (Zahlungsbelege, Registrierungsbestätigungen) bereithalten.
- Falls nötig lohnt eine kurze Nachfrage bei der ESTV, um den Status der Rückzahlung zu klären.
Die Dauer hängt von der individuellen Prüfung durch die ESTV ab. In der Regel erfolgt die Rückzahlung innerhalb weniger Wochen. Die ESTV prüft zuerst, ob offene Beträge bestehen und ob die Bankdaten stimmen. Wenn Unterlagen fehlen oder Angaben nicht passen, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Für eine reibungslose Rückerstattung sollten folgende Dokumente bereitstehen:
- Nachweise über die geleistete Sicherheitsleistung (Kontoauszüge oder Zahlungsbelege)
- MWST-Registrierungsbestätigung
- Eventuelle Nachweise über beglichene MWST-Verbindlichkeiten
- Aktuelle Bankverbindung für die Rückzahlung