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1. Hintergrund: BFH-Urteil X R 35/19
2. Warum das Urteil E‑Commerce Händler betrifft
3. Risiken und Chancen für Online-Unternehmer
4. Praktische Tipps für Nachfolge und Vermögensübertragungen
5. FAQ: Häufige Fragen zum BFH-Urteil
6. Zusammenfassung
Am 29. Januar 2025 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch keine unentgeltliche Betriebsübertragung im Sinne von § 6 Abs. 3 EStG ist, wenn der Nießbraucher weiterhin seine gewerbliche Tätigkeit ausführt.
Quelle: www.bundesfinanzhof.de
Welche Folgen hat das BFH-Urteil für Onlinehändler?
BFH-Urteil X R 35/19
Wichtige Punkte:
- Übertragene Wirtschaftsgüter fallen beim Erwerber nicht automatisch in den steuerbegünstigten Rahmen.
- Die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG entfällt bei aktiver Tätigkeit des Übergebers.
- Für E‑Commerce Unternehmen hat das unmittelbare Folgen bei Nachfolge, Schenkung und Betriebsübertragungen, weshalb die Steuerberatung durch einen E-Commerce Steuerberater empfohlen wird.
Warum das Urteil E‑Commerce-Händler betrifft
a) Unternehmensnachfolge und Schenkungen
Viele Onlinehändler möchten Vermögenswerte wie Lagerbestand, Software, Domains oder Markenrechte an Kinder oder Nachfolger übertragen.
Folgen des BFH-Urteils:
- Steuerbegünstigte unentgeltliche Betriebsübertragung ist nicht automatisch möglich.
- Übertragene Wirtschaftsgüter gehen in das Privatvermögen des Erwerbers.
- Bei späterer Veräußerung drohen höhere Steuern, da Buchwerte nicht fortgeführt werden.
- Eine frühzeitige Steuerberatung durch einen E-Commerce Steuerberater hilft, Fallstricke zu vermeiden.
b) Risiken bei Nießbrauch-Modellen
- Nießbrauch allein schützt nicht vor Steuerlast.
- Aktive Weiterführung durch den Übergeber verhindert steuerliche Begünstigung.
- Bewertung immaterieller Assets (z. B. Software, Kundenlisten, Domains) ist kritisch.
- Professionelle Steuerberatung kann klären, welche Modelle tatsächlich steuerlich optimal sind.
c) Strategische Überlegungen
- Gestaffelte Übergabe: Vermögenswerte übertragen, operative Kontrolle später abgeben.
- Timing beachten: Stichtag der BFH-Rechtslage ist 17. April 2025 für Übergangsregelungen.
- Immaterielle Assets korrekt bewerten: Domains, Markenrechte, Software, Kundendaten.
- Unterstützung durch einen E-Commerce Steuerberater sichert eine rechtssichere Umsetzung.
Risiken und Chancen für Onlineunternehmer
| Chancen | Risken |
|---|---|
| Frühzeitige Planung ermöglicht steueroptimierte Nachfolge. | Falsche Annahme steuerlicher Vorteile kann zu hoher Steuerlast führen. |
| Gestaffelte Modelle schaffen Flexibilität bei Risiko, Liquidität und Kontrolle. | Übertragene Vermögenswerte beeinflussen Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten. |
| Übergangsregelungen des BMF können genutzt werden. | Schwierige Bewertung digitaler und immaterieller Assets kann zu Konflikten führen. |
| Steuerberatung durch einen E-Commerce Steuerberater erhöht Planungssicherheit. | Nießbrauchmodelle verlieren an Attraktivität, wenn der Übergeber aktiv bleibt. |
| Ohne professionelle Steuerberatung entstehen oft unnötige Risiken. |
Praktische Tipps
für E-Commerce Nachfolge und Vermögensübertragungen
- Steuerberatung einbeziehen:
Jedes Modell individuell prüfen – idealerweise durch einen E-Commerce Steuerberater. - Übertragungsmodell anpassen:
Nießbrauch nur begrenzt steuerlich vorteilhaft. - Immaterielle Assets dokumentieren:
Domains, Software, Kundendaten korrekt bewerten. - Nachfolge strategisch planen:
Wer übernimmt wann operative Kontrolle und Eigentum. - Liquiditätsplanung beachten:
Auswirkungen auf Finanzierung und Kreditfähigkeit berücksichtigen.
Häufig gestellt Fragen
BFH-Urteil und E-Commerce
Gilt die Buchwertfortführung bei allen Vermögenswerten?
Nein. Bei aktiver Weiterführung durch den Nießbraucher entfällt die steuerliche Begünstigung (§ 6 Abs. 3 EStG). Steuerberatung ist hier entscheidend.
Welche Wirtschaftsgüter sind betroffen?
Lagerbestand, Software, Domains, Markenrechte, immaterielle Werte – auch digitale Assets zählen.
Kann man die Übergabe zeitlich optimieren?
Ja. Übergaben vor dem Stichtag 17. April 2025 können unter bestimmten Bedingungen steuerlich vorteilhaft gestaltet werden. E-Commerce Steuerberater helfen bei der Planung.
Welche Risiken bestehen für Onlinehändler?
Höhere Steuerlast, schwierige Bewertung digitaler Assets, Liquiditäts- und Finanzierungseffekte, reduzierte Attraktivität von Nießbrauchmodellen.
Zusammenfassung
Das BFH-Urteil X R 35/19 zeigt: Nießbrauch schützt nicht automatisch vor Steuerlast, wenn der Übergeber weiter operativ tätig ist.
Das sollten E-Commerce Unternehmer tun:
- ihre Nachfolge- und Übertragungsmodelle prüfen,
- digitale und immaterielle Wirtschaftsgüter korrekt bewerten,
- steuerliche Risiken minimieren und Chancen nutzen – idealerweise mit der Unterstützung eines E-Commerce Steuerberaters.
Nur wer die neuen Regeln versteht und professionell begleitet, kann Steuern sparen, Risiken vermeiden und die Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten.
Titelbild von Gustavo Fring auf Pexels.com