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E-Commerce Betriebsübertragung mit Nießbrauch

Unentgeltliche Übertragungen von E‑Commerce Unternehmen unter Vorbehaltsnießbrauch sind steuerlich nicht automatisch begünstigt, BFH-Urteil X R 35/19 (29.01.2025).


1. Hintergrund: BFH-Urteil X R 35/19
2. Warum das Urteil E‑Commerce Händler betrifft
3. Risiken und Chancen für Online-Unternehmer
4. Praktische Tipps für Nachfolge und Vermögensübertragungen
5. FAQ: Häufige Fragen zum BFH-Urteil
6. Zusammenfassung

Am 29. Januar 2025 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch keine unentgeltliche Betriebsübertragung im Sinne von § 6 Abs. 3 EStG ist, wenn der Nießbraucher weiterhin seine gewerbliche Tätigkeit ausführt. 
Quelle: www.bundesfinanzhof.de

Welche Folgen hat das BFH-Urteil für Onlinehändler?

BFH-Urteil X R 35/19

Wichtige Punkte:

  • Übertragene Wirtschaftsgüter fallen beim Erwerber nicht automatisch in den steuerbegünstigten Rahmen.
  • Die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG entfällt bei aktiver Tätigkeit des Übergebers.
  • Für E‑Commerce Unternehmen hat das unmittelbare Folgen bei Nachfolge, Schenkung und Betriebsübertragungen, weshalb die Steuerberatung durch einen E-Commerce Steuerberater empfohlen wird. 

Warum das Urteil E‑Commerce-Händler betrifft

a) Unternehmensnachfolge und Schenkungen

Viele Onlinehändler möchten Vermögenswerte wie Lagerbestand, Software, Domains oder Markenrechte an Kinder oder Nachfolger übertragen.

Folgen des BFH-Urteils:

  • Steuerbegünstigte unentgeltliche Betriebsübertragung ist nicht automatisch möglich.
  • Übertragene Wirtschaftsgüter gehen in das Privatvermögen des Erwerbers.
  • Bei späterer Veräußerung drohen höhere Steuern, da Buchwerte nicht fortgeführt werden.
  • Eine frühzeitige Steuerberatung durch einen E-Commerce Steuerberater hilft, Fallstricke zu vermeiden.

b) Risiken bei Nießbrauch-Modellen

  • Nießbrauch allein schützt nicht vor Steuerlast.
  • Aktive Weiterführung durch den Übergeber verhindert steuerliche Begünstigung.
  • Bewertung immaterieller Assets (z. B. Software, Kundenlisten, Domains) ist kritisch.
  • Professionelle Steuerberatung kann klären, welche Modelle tatsächlich steuerlich optimal sind.

c) Strategische Überlegungen

  • Gestaffelte Übergabe: Vermögenswerte übertragen, operative Kontrolle später abgeben.
  • Timing beachten: Stichtag der BFH-Rechtslage ist 17. April 2025 für Übergangsregelungen.
  • Immaterielle Assets korrekt bewerten: Domains, Markenrechte, Software, Kundendaten.
  • Unterstützung durch einen E-Commerce Steuerberater sichert eine rechtssichere Umsetzung.

Risiken und Chancen für Onlineunternehmer

Chancen Risken
Frühzeitige Planung ermöglicht steueroptimierte Nachfolge. Falsche Annahme steuerlicher Vorteile kann zu hoher Steuerlast führen.
Gestaffelte Modelle schaffen Flexibilität bei Risiko, Liquidität und Kontrolle. Übertragene Vermögenswerte beeinflussen Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten.
Übergangsregelungen des BMF können genutzt werden. Schwierige Bewertung digitaler und immaterieller Assets kann zu Konflikten führen.
Steuerberatung durch einen E-Commerce Steuerberater erhöht Planungssicherheit. Nießbrauchmodelle verlieren an Attraktivität, wenn der Übergeber aktiv bleibt.
  Ohne professionelle Steuerberatung entstehen oft unnötige Risiken.

Praktische Tipps

für E-Commerce Nachfolge und Vermögensübertragungen

  1. Steuerberatung einbeziehen:
    Jedes Modell individuell prüfen – idealerweise durch einen E-Commerce Steuerberater.
  2. Übertragungsmodell anpassen:
    Nießbrauch nur begrenzt steuerlich vorteilhaft.
  3. Immaterielle Assets dokumentieren:
    Domains, Software, Kundendaten korrekt bewerten.
  4. Nachfolge strategisch planen:
    Wer übernimmt wann operative Kontrolle und Eigentum.
  5. Liquiditätsplanung beachten:
    Auswirkungen auf Finanzierung und Kreditfähigkeit berücksichtigen.

Häufig gestellt Fragen

BFH-Urteil und E-Commerce

Gilt die Buchwertfortführung bei allen Vermögenswerten?
Nein. Bei aktiver Weiterführung durch den Nießbraucher entfällt die steuerliche Begünstigung (§ 6 Abs. 3 EStG). Steuerberatung ist hier entscheidend.

Welche Wirtschaftsgüter sind betroffen?
Lagerbestand, Software, Domains, Markenrechte, immaterielle Werte – auch digitale Assets zählen.

Kann man die Übergabe zeitlich optimieren?
Ja. Übergaben vor dem Stichtag 17. April 2025 können unter bestimmten Bedingungen steuerlich vorteilhaft gestaltet werden. E-Commerce Steuerberater helfen bei der Planung.

Welche Risiken bestehen für Onlinehändler?
Höhere Steuerlast, schwierige Bewertung digitaler Assets, Liquiditäts- und Finanzierungseffekte, reduzierte Attraktivität von Nießbrauchmodellen.

Zusammenfassung

Das BFH-Urteil X R 35/19 zeigt: Nießbrauch schützt nicht automatisch vor Steuerlast, wenn der Übergeber weiter operativ tätig ist.

Das sollten E-Commerce Unternehmer tun:

  • ihre Nachfolge- und Übertragungsmodelle prüfen,
  • digitale und immaterielle Wirtschaftsgüter korrekt bewerten,
  • steuerliche Risiken minimieren und Chancen nutzen – idealerweise mit der Unterstützung eines E-Commerce Steuerberaters.

Nur wer die neuen Regeln versteht und professionell begleitet, kann Steuern sparen, Risiken vermeiden und die Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten.

Titelbild von Gustavo Fring auf Pexels.com

Checkliste bei unentgeltlicher Betriebsübertragung im E-Commerce